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Doppeltes Bußgeld rechtmäßig?

Ein Pkw-Fahrer fuhr auf der Autobahn und wurde im Bereich der schrittweisen Absenkung der Höchstgeschwindigkeit (100, 80, 60km/h) in der 60iger Zone mit 123km/h geblitzt. Zusätzlich zu den Tempolimits wurde ein Überholverbot mit dem Zusatzschild, dass dies nur für Lkw und Busfahrzeuge gilt, angezeigt. Da die Behörde vom Vorsatz ausging, verdoppelte sie das Bußgeld, wogegen der Betroffene klagte. Er gab an, wegen der Zusatzschilder beim Überholverbot angenommen zu haben, dass sich das Tempolimit ebenfalls nur auf diese Fahrzeuge beziehe.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main war der Meinung, dass auch dann von Vorsatz auszugehen ist, wenn eine Beschilderung falsch interpretiert wurde, sofern – wie im vorliegenden Fall feststeht – der Betroffene diese optisch vollständig wahrnahm. Daher
handelte es sich um einen vermeidbaren Irrtum, der den Fahrer nicht entlaste, so das Gericht. Außerdem war eine Verkehrskontrolle angekündigt und mehrfach beidseits auf die Tempolimits hingewiesen worden.

Quelle: OLG Frankfurt am Main, Az.: 2 Ss-OWi 1228/20

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