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Nachweispflicht für hohe Bargeld-Einzahlungen

Wer mehr als 10.000 Euro Bargeld bei der Bank einzahlt, muss nachweisen, woher das Geld stammt. Das schreibt die Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin seit dem 8. August 2021vor. Diese Maßnahme soll zur Bekämpfung von Geldwäsche dienen, sie entbehrt jedoch jeglichem wissenschaftlichen Nachweis über die tatsächliche Wirkung. Gewerbetreibende sind von der Regel ausgenommen. Als möglicher Herkunftsnachweis eignen sich Kontoauszüge einer anderen Bank, Sparbücher, Verkaufsbelege, Erbscheine oder Schenkungsverträge. Bei der Hausbank kann auch z.B. der glaubhafte Hinweis auf eine Geburtstags- oder eine Hochzeitsfeier genügen. Es nützt übrigens nichts, höhere Beträge über mehrere Tage verteilt einzuzahlen. Bei Goldhändlern oder in Wechselstuben sind sogar Barzahlungen ab 2.500 Euro nachweispflichtig. Nachzulesen beispielsweise auf der Homepage Ihrer Hausbank. Wieder ein fragwürdiger Schritt hin zur Überwachung meist unbescholtener Bürger.

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