Skip to content

Traumberuf Fahrlehrer: Schneller am Ziel über den Umweg Österreich?

Von Rechtsanwalt Dietrich Jaser
www.fahrlehrerrecht.com

Fahrlehrer – ein (Mangel-)
Beruf mit Zukunft
Verkehrsexperten sind sich einig: Die Anzahl der Fahrlehrer und Fahrschulen in Deutschland sinkt stetig seit vielen Jahren. Fahrschulen suchen händeringend nach Fahrlehrern. Der Bedarf nach Fahrlehrernachwuchs steigt stetig, zumal zahlreiche Fahrlehrer aus den geburtenstarken Jahrgängen altersbedingt ans Aufhören denken. Für Berufseinsteiger ist Fahrlehrer ein Beruf mit Zukunft. Denn Fahrlehrer werden in konstanter Anzahl auch künftig gebraucht.

Fahrlehrermangel wegen
hoher Hürden zum Berufszugang
Der Fahrlehrermangel in Deutschland dürfte weniger in der Attraktivität des Berufsbildes begründet sein als vielmehr in den relativ hohen Berufszugangshürden zum Beruf des Fahrlehrers und den hohen Kosten für die lange Fahrlehrerausbildung. Dass es auch ohne solch hohe Hürden geht, zeigt der Vergleich mit unserem Nachbarland Österreich.

In Österreich schneller
und kostengünstiger zum Ziel
Voraussetzung zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis der Klasse B (Deutschland) bzw. Fahrlehrerberechtigung der Klasse B (Österreich) ist in beiden Ländern neben persönlicher Zuverlässigkeit ein dreijähriger Besitz der Fahrerlaubnis B (Deutschland) plus entsprechende Fahrpraxis (Österreich) und damit ein Mindestalter von 21 Jahren.

In Deutschland müssen die Bewerber/-innen im Gegensatz zu Österreich noch zusätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige Vorbildung nachweisen. Diese Voraussetzung wird von den Erlaubnisbehörden in aller Regel streng ausgelegt, so dass diesen eine reine Berufstätigkeit nach Beendigung der Schulpflicht nicht genügt. Und die wenigsten lassen den mittleren Schulabschluss (mittlere Reife) als gleichwertige Vorbildung gelten. Da muss es dann – m.E. in rechtswidriger Weise – schon häufig ein (Fach-) Abitur, also fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife sein, wie z.B. beim Architektur- oder Jurastudium.

Auch der Zeit- und Kostenfaktor ist in Deutschland ein anderer. Während die Fahrlehrerausbildung in Deutschland rund 14 Monate dauert und etwa 15.000,00 Euro kostet, dauert in Österreich die Ausbildung zum Fahrlehrer rund fünf Monate und kostet ca. 4500,00 Euro. Allerdings kann der erforderliche mindestens sechsmonatige Aufenthalt mit Hauptwohnsitz in Österreich weitere Kosten verursachen.

Anpassungslehrgang oder
Eignungsprüfung – Bewerber haben die Wahl
Die österreichische Fahrlehrerberechtigung berechtigt jedoch nicht ohne weiteres zur Fahrschülerausbildung in Deutschland. Denn da in Österreich zwischen Fahrlehrer und Fahrschullehrer unterschieden wird und nur letzterer Theorieunterricht erteilen darf, kann die österreichische Fahrlehrerberechtigung nicht ohne weiteres in eine deutsche Fahrlehrerlaubnis „umgeschrieben“ werden.

Gemäß § 3 des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) in Verbindung mit § 1 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz 2018 (FahrlGDV) ist ein erfolgreicher Anpassungslehrgang (mit Bewertung) oder eine erfolgreiche Eignungsprüfung erforderlich, damit Inhabern/-innen der österreichischen Fahrlehrerberechtigung eine deutsche Fahrlehrerlaubnis erteilt werden kann.

Allerdings steht dieses Wahlrecht nicht der Erlaubnisbehörde zu, sondern dem/der Bewerber/-in um die deutsche Fahrlehrerlaubnis selbst (so auch Dauer, Fahrlehrerrecht, 2. Auflage 2020, Anm. 7 zu § 3 FahrlG), wie dies auch durch die Regelungen des § 1 Absatz 3 und 4 FahrlGDV deutlich wird. So kann gemäß § 1 Absatz 4 FahrlGDV die Teilnahme an einem Anpassungslehrgang durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Eignungsprüfung ersetzt werden. Das Wahlrecht haben die Bewerber.

Weitere Wahlmöglichkeit:
Anpassungslehrgang oder
beschränkte Fahrlehrerlaubnis
Der Anpassungslehrgang gemäß § 3 Abs. 2 FahrlG wird von Fahrlehrerausbildungsstätten durchgeführt, § 1 Abs. 3 Satz 6 FahrlGDV. Gegenstand des Anpassungslehrgangs sind die Besonderheiten des deutschen Straßenverkehrsrechts und der deutschen Straßenverkehrsverhältnisse sowie das deutsche Fahrlehrerrecht, § 1 Abs. 3 Satz 3 FahrlGDV.

Der Anpassungslehrgang dauert in der Regel ca. sieben Monate und kostet nur einen Teil der vollständigen Fahrlehrerausbildung in Deutschland. Wird der Anpassungslehrgang erfolgreich absolviert, muss die Erlaubnisbehörde die deutsche Fahrlehrerlaubnis erteilen. Eine zeitlich beschränkte Erteilung der Fahrlehrerlaubnis als Anwärterbefugnis mit nachfolgenden Lehrproben, wie dies von manchen Erlaubnisbehörden gehandhabt wird, wäre m.E. rechtswidrig.

Besitzern und Besitzerinnen der österreichischen Fahrlehrerberechtigung, denen der Anpassungslehrgang zu lange dauert oder zu kostspielig ist, haben noch eine weitere, bisher wenig beachtete Möglichkeit, in Deutschland Fahrunterricht zu erteilen. Denn die Vorschrift des § 3 Abs. 4 FahrlG eröffnet diesen die Möglichkeit, eine auf den praktischen Fahrunterricht beschränkte Fahrlehrerlaubnis zu beantragen. Dann darf der/die Fahrlehrer/-in, wie zuvor in Österreich, auch in Deutschland nur praktischen Fahrunterricht erteilen.
Fazit
Der Kostenfaktor alleine wird in den wenigsten Fällen die größte Rolle spielen, wenn die Kosten für die österreichische Fahrlehrerausbildung und für den deutschen Anpassungslehrgang zusammengerechnet etwa zwei Drittel der Kosten für die deutsche Fahrlehrerausbildung betragen. Auch in zeitlicher Hinsicht alleine lohnt sich der Umweg über Österreich nicht ohne weiteres. Rechnet man zeitlichen Gewinn und Kostenersparnis zusammen wird diese Alternative schon interessanter. Für Bewerber/-innen ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertige Vorbildung jedoch stellt sich der Umweg über Österreich als eine beachtenswerte Möglichkeit dar, den Traumberuf Fahrlehrer zu erwerben. Entweder nach Anpassungslehrgang oder sogleich ohne diesen, dann aber auf praktischen Fahrunterricht beschränkt.

An den Anfang scrollen