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Zahlen mit Karte an E-Ladesäulen

Ab Juli 2023 müssen in alle neuen E-Ladestationen Lesegeräte für gängige Debit- oder Kreditkarten eingebaut sein. Der Betreiber muss die Bezahlung kontaktlos durch Vorhalten der Karte ermöglichen, ältere Ladesäulen müssen aber nicht nachgerüstet werden.

Darüber hinaus können auch weiterhin andere Bezahlmethoden ermöglicht werden. Dies wurde vom Bundesrat am 21. Mai 2021 in der Veränderung der Ladesäulenverordnung festgeschrieben. Ein zentrales Ziel ist es, Bezahlsysteme an Ladesäulen einfacher und transparenter zu gestalten. Bisher sind die Bezahlungsmodalitäten sehr unterschiedlich. Es funktioniert oft mittels einer Kundenkarte oder einer App, manchmal bezahlt man pro Ladevorgang, dann gibt es aber auch Anbieter, die eine Mitgliedschaft vorschreiben und eine monatliche Grundgebühr erheben. In diesem Fall ist der Kunde vertragsgebunden. Die Autoindustrie sieht die Entscheidung der Politik äußerst kritisch und weist darauf hin, dass durch den Einbau von EC-Terminals zusätzliche Kosten verursacht werden.

Quelle:
www.bmwi.de/Redaktion/DE/
Publikationen/Energie/

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