Hinzuverdienst zur Rente
Aufgrund des Fachkräftemangels und der Corona-Krise wurde die Hinzuverdienstgrenze für Rentner mit vor-gezogener Altersrente für das Jahr 2020 von ursprünglich 6.300 Euro auf 44.590 Euro und im Jahr 2021 nochmals aufgestockt und zwar auf 46.060 Euro, ohne dass ihre vorgezogene Altersrente gekürzt wird. Diese Regelung wurde nun durch einen Beschluss von Bundesrat und Bundestag bis Ende 2022 verlängert. Ein über diese Grenze hinausgehender Verdienst neben der Rente wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Keine Änderungen gibt es hingegen bei den Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten. Einzelheiten hierzu können der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung, die als pdf verfügbar ist, entnommen werden.
Senioren, die das reguläre Rentenalter bereits erreicht oder überschritten haben, sind von der Hinzuverdienstgrenze nicht betroffen. Sie können ihre Rente durch Hinzuverdienst in beliebiger Höhe aufbessern, ohne eine Rentenkürzung zu riskieren. Allerdings ist der Hinzuverdienst unabhängig von einer Hinzuverdienstgrenze zu versteuern, wobei in diesem Fall auch entstandene Werbungskosten wie Fahrtkosten oder Kosten für Berufs-kleidung sowie Arbeitsmittel steuermindernd geltend gemacht werden können.
Quelle:
deutsche-rentenversicherung.de