Auto überholt – Bus fährt an
Ein Linienbus, der am rechten Fahrbahnrand an einer Bushaltestelle stand, setzte den linken Blinker und fuhr in Richtung Fahrbahnmitte los. Genau in diesem Moment überholte ihn ein Auto von hinten, und es kam zur Kollision.
Während der Busfahrer beteuerte, den Blinker vor dem Anfahren gesetzt zu haben, bestritt dies der Autofahrer. Das Landgericht (LG) Verden urteilte als erste Instanz, dass beide mit jeweils 50 Prozent für den entstandenen Schaden haften.
Dagegen legte der Autofahrer Berufung ein. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle, beurteilte den Sachverhalt etwas anders und sah den Busfahrer in der Pflicht, zu beweisen, dass er tatsächlich vor dem Anfahren den Blinker gesetzt hat. Als Begründung dafür verwies das Gericht darauf, dass sich der Busfahrer auf das Vorrecht der Straßenverkehrsordnung (StVO) beruft, wonach ein Linienbus bei ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Anzeige seiner Anfahrt Vorrang vor dem fließenden Verkehr genießt. Andererseits dürfen Autos nur langsam und vorsichtig an Linienbussen vorbeifahren, so das Gericht. Daher verurteilte es den Pkw-Lenker zu einer Mithaftung von 25 Prozent.
Quelle: OLG Celle,
Az. 14 U 96/21