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Auto überholt Linksabbieger

Ein Pkw-Fahrer, der hinter einem Traktor gefahren war, setzte an einer geeigneten Stelle zum Überholen an. Genau in diesem Moment lenkte der Fahrer seinen Schlepper nach links in einen Feldweg. Der Autofahrer musste deshalb scharf bremsen, kam bei diesem Manöver von der Straße ab und kollidierte mit einem Baum. Die Versicherung des Traktorfahrers weigerte sich jedoch, ihm seinen Schaden am Pkw zu ersetzen. Sie begründete ihre Haltung mit dem Argument, dass der Geschädigte selbst schuld sei, weil er in einer unklaren Situation überholen wollte. Außerdem sei es zu keinerlei Berührung der beiden Fahrzeuge gekommen. Diese Haltung bestätigte auch das Landgericht München II in seinem Urteil vom Februar 2019 (Az. 10 O 4044/14) und sprach dem Autofahrer die Alleinschuld zu. Dieser ging vor dem Oberlandesgericht (OLG) München in Berufung und erwirkte eine Abänderung des Urteils. Der Traktorfahrer hätte als Linksabbieger vor dem Einordnen und auch noch einmal unmittelbar vor dem Abbiegevorgang nach hinten sehen müssen. Dann hätte er auch den überholenden Autofahrer in einem korrekt eingestellten Außenspiegel erkennen müssen, so das Gericht. Der Verstoß gegen diese Rückschaupflicht rechtfertige es, ihn zu 100 Prozent haftbar zu machen. Die Versicherung des Traktorfahrers musste somit den Gesamtschaden des Autofahrers übernehmen.

Quelle: OLG München,
Az. 10 U 1012/19

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