Bewusst zu schnell unterwegs: Anzeige
Allein das Wissen, dass ich schneller fahre als erlaubt ist, wird rechtlich als vorsätzliches Handeln gesehen. Ein Autofahrer gab an, den genauen Umfang seiner Geschwindigkeitsüberschreitung nicht gekannt zu haben. Daher plädierte sein Verteidiger auf „unschuldig“. Gerichtsurteile haben jedoch in der Vergangenheit darauf verwiesen, dass vorsätzliches Handeln die genaue Kenntnis einer Geschwindigkeitsüberschreitung nicht zwingend erfordert.
Dieser Auffassung schloss sich das Oberlandesgericht (OLG) Hamm an und befand den Kläger als schuldig.
Quelle: OLG Hamm, Az. 5 RBs 12/22