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Unfall: Mithaftung des betrunkenen Beifahrers

Fahrer und Beifahrer eines Pkws waren erheblich alkoholisiert, als es bei überhöhter Geschwindigkeit zu einer Kollision mit einem landwirtschaftlichen Fahrzeug kam. Dabei wurde der Beifahrer, der nachweislich nicht angeschnallt war, so schwer verletzt, dass er seiner Tätigkeit als selbstständiger Metallbauer nicht mehr nachgehen konnte. Deshalb forderte er vom Fahrer einen Schadensersatz von 95.000 Euro.
Die Versicherung des Unfallverursachers warf dem Beifahrer vor, gewusst oder zumindest erkannt zu haben, dass der Fahrer betrunken war und stellte fest, dass er zum Zeitpunkt des Unfalls keinen Gurt getragen hatte.

Der 7. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts verurteilte den Kläger letztendlich zu einer Mithaftung in Höhe von einem Drittel der Schadensumme. Er verwies in seiner Begründung darauf, dass der Beifahrer nicht angeschnallt gewesen sei und durch das Einsteigen bei einem Betrunkenen gegen die ihm obliegende Eigensorgfalt verstoßen habe. Die eigene Alkoholisierung des Klägers stehe der Annahme eines Mitverschuldens nicht entgegen, so das Gericht.

Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Az. 7 U 2/20

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