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Wegen Notfall zu schnell gefahren

Ein Pkw-Fahrer überschritt außerorts auf einer Bundesstraße die begrenzte Höchstgeschwindigkeit von 100km/h um satte 43 km/h.

Der Beklagte gab an, ein Alarmsignal von seiner Pferdekoppel erhalten zu haben und war besorgt, dass sich – wie schon einmal – eines der Pferde in die stromführende Leitung verwickelt hat und permanent Stromstöße erhält. Daher habe er nicht auf die Geschwindigkeitsbeschränkung und auch nicht auf den Tacho geachtet. Das Amtsgericht Kaiserslautern ließ sich auf seine Begründung ein, strich das im Bußgeldbescheid enthaltene Fahrverbot und verurteilte ihn dafür zu 320 Euro Bußgeld.

Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Rechtsbeschwerde ein. Sie ging trotz des geschilderten Notfalls nicht von einer fahrlässigen, sondern vielmehr von einer vorsätzlichen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit aus. Dieser Auffassung schloss sich das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken an. Das im Bußgeldbescheid angeordnete Fahrverbot hatte somit Rechtsgültigkeit.

Quelle: OLG Zweibrücken, Az. 1OWi2SsBs113/2

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