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Wie viele Stunden für Grundausbildung?

Der Interessenverband Deutscher Fahrlehrer (IDF) wird immer wieder mit Anfragen konfrontiert, wie viele Fahrstunden ein Fahrererlaubnisbewerber für die Grundausbildung zu absolvieren hat.

Denn im Zusammenhang mit Fahrschulüberwachungen monieren Sachverständige und zuständige Behörden bisweilen, dass die Anzahl der dafür geleisteten Fahrstunden zu gering ist. Demgegenüber geht aus FahrlG § 12 und § 29 Abs. 1 klar hervor, dass Fahrschulinhaber, Leiter des Ausbildungsbetriebs bzw. Fahrlehrer allein dafür verantwortlich sind, dass die Ausbildung gründlich, korrekt, sorgfältig und verantwortungsbewusst zu erfolgen hat. Ein zeitlich festgelegter Umfang dafür ist jedoch lediglich in der FahrschAusbO für Sonderfahrten und für die Fahrerlaubnisklasse D vorgeschrieben. Zwar waren im Vorentwurf der Verordnung vom 18. August 1998 zunächst für die Grundausbildung zehn Stunden vorgesehen, der Verordnungsgeber rückte jedoch letztendlich wieder davon ab. Insofern unterliegt die Festlegung der vom Fahrerlaubnisbewerber zu absolvierenden Anzahl der Fahrstunden im Rahmen der Grundausbildung bis auf Fahrerlaubnisklasse D ausschließlich der Beurteilung des Fahrlehrers.

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