Autobahn: Für welche Fahrbahnen gilt das Schild?
Ein Pkw-Fahrer fuhr auf der Autobahn. Rechts am Einfädelungsstreifen war ein Schild mit Tempo 80 angebracht. Er wurde mit etwa 130km/h geblitzt. Die Behörde belegt ihn mit 600 Euro Bußgeld und einem einmonatigen Fahrverbot. Dies entspricht dem doppelten Satz, den der Bußgeldkatalog dafür vorsieht, da die Behörde von einem vorsätzlichen Verstoß ausging.
Dagegen klagte der Betroffene. Er gab zwar an, das Schild gesehen zu haben, habe aber angenommen, dass es sich nur auf den rechten Streifen beziehe, nicht aber auf die durchgehenden. Das Schild am linken Rand sei durch einen Lkw verdeckt gewesen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ließ diese Argumentation nicht gelten. Es verwies darauf, dass im konkreten Fall keine irreführende Häufung von Verkehrszeichen vorlag. Auch die Forderung des Klägers, dass ein Schild unmittelbar rechts neben den beiden durchgehenden Fahrstreifen hätte stehen müssen, entkräftete es mit dem Hinweis, dass dieses Verkehrsschild an dieser Stelle ein lebensgefährliches Verkehrshindernis für die Fahrer darstellen würde.
Außerdem stellte das Gericht klar: Wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung nur für einen Fahrstreifen gilt, ist sie über diesem angebracht. Schilder, die rechts neben der Spur aufgestellt sind, beziehen sich auf alle Spuren Die Entscheidung der Behörde wurde somit gerichtlich bestätigt.
Quelle: OLG Düsseldorf,
Az. 2 RBs 31/22