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Erbschaftsteuer sparen!

Die Erbschaftsteuer ist für den Staat insgesamt eine sehr lukrative Einnahmequelle. Obwohl das Vermögen des Erblassers bereits aus versteuerten Einnahmen stammt, kommt nicht jeder Erbe darum herum. Wichtig ist es allemal, die staatlichen Freibeträge zu kennen.

So können Ehepartner und eingetragene Lebensgemeinschaften bis zu einer halben Million Euro steuerfrei erben, Kinder bis zu 400.000 Euro, Enkelkinder bis zu 200.000 Euro. Geschwister, Nichten, Neffen und Lebensgefährten müssen sich mit gerade einmal 20.000 Euro begnügen. Vermögen darüber hinaus wird steuerlich erfasst.

Außerdem kommen Kinder, Ehe- und Lebenspartner meist noch in den Genuss eines Versorgungsfreibetrags. Für Ehe- oder Lebenspartner beläuft sich dieser auf 256.000 Euro, Kinder und Stiefkinder können je nach Alter zwischen 10.300 und 52.000 Euro geltend machen.
Und schließlich gewährt der Staat noch einen Freibetrag für Hausrat und weitere Gegenstände.

Einzelheiten dazu und weitere Informationen, insbesondere auch zur Schenkung können der Internetseite des Bundesfinanzministeriums entnommen werden.

Quelle:
Bundesministerium
für Finanzen, Erbschaft
& Schenkungssteuer

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