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Prüfterminvergabe: Antwort aus dem BMDV kann nicht unwidersprochen bleiben!

Der Appell des Interessenverbands Deutscher Fahrlehrer (IDF) an den Bundesverkehrsminister, der in der letzten Fahrlehrerpost abgedruckt ist, blieb nicht ohne Resonanz. Im September erhielten wir vom Leiter der Abteilung Straßenverkehr, Guido Zielke, im Auftrag des Ministers eine ausführliche Rückmeldung, die sich für den Interessenverband Deutscher Fahrlehrer jedoch teilweise vage und nicht nachvollziehbar gestaltet.

Darin verweist das Bundesverkehrsministerium unter anderem auf ein Umfrageergebnis unter den Bundesländern. Demnach werde die vom Interessenverband Deutscher Fahrlehrer geforderte Rücknahme der Prüfzeitverlängerung von allen Bundesländern abgelehnt. Als Begründung wird angeführt, dass die Möglichkeit einer fundierten Einschätzung der Fahrkompetenz und einer fundierten Rückmeldung an die Bewerber nicht für die Bewältigung einer zeitlich befristeten angespannten Prüfterminvergabe wieder in Frage gestellt werden sollte. Der Interessenverband Deutscher Fahrlehrer traut den Sachverständigen allerdings als ausgewiesene Experten zu, die Fahrkompetenz auch in der Dauer der Prüfungszeit vor deren Verlängerung verlässlich einschätzen zu können. Und was die von den Ländern erwähnte geschaffene ausführliche fundierte Rückmeldung an die Fahrerlaubnisbewerber nach deren Prüfungsfahrt angeht, so dürften die Betroffenen wenig Interesse haben, die Äußerungen sorgfältig zur Kenntnis zu nehmen. Bei bestandener Prüfung überwiegt nach pädagogisch-psychologischen Erkenntnissen die Euphorie, bei Nichtbestehen der Frust. In solchen emotional geladenen Situationen finden keine nachhaltigen Lernprozesse statt.
Auch die angebliche Auffassung der Länder, dass die angespannte Terminsituation im Wesentlichen Folge der Pandemie sei und nicht auf die verlängerten Prüfungszeiten zurückgeführt werden könne, ist unserer Auffassung nach unzutreffend. So könnten bei Fortbestand der bisher gültigen Prüfungszeiten pro Tag und Prüfer mindestens zwei zusätzliche Fahrerlaubnisprüfungen abgenommen werden, das summiert sich Monat für Monat in Deutschland auf eine gewaltige Anzahl!

Die nach wie vor bestehende prekäre Situation der Prüftermine wird in dieser Stellungnahme ziemlich dreist heruntergespielt. Die Situation habe sich laut Bundesländer durch einschlägige Maßnahmen bereits verbessert. So seien neue Mitarbeiter für den Bereich der Fahrerlaubnis ausgebildet worden, Befugnisträger aus zentralen Unternehmensbereichen für Fahrerlaubnisprüfungen (re)aktiviert, Sachverständige, die zur Abnahme von Prüfungen berechtigt sind und in anderen Unternehmensbereichen tätig sind, verstärkt eingesetzt usw. Unseren Recherchen zufolge kommt davon noch sehr wenig an der „Basis“ an.

Außerdem war bereits vor der Pandemie erkennbar, dass die Prüforganisationen für die anstehende Verlängerung der Prüfzeiten personell nicht vorgesorgt haben. Darauf hat der Interessenverband Deutscher Fahrlehrer bereits vor Inkrafttreten dieser Verordnung mehrfach hingewiesen.

Im Antwortschreiben des Verkehrsministeriums wird auch behauptet, dass durch die teilweise Umsetzung der Optimierten Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP) Fortschritte eingetreten seien. Der Interessenverband Deutscher Fahrlehrer hat in seiner Stellungnahme zum Antwortschreiben darum gebeten diese angeblich eingetretenen Fortschritte im Einzelnen nachweislich zu benennen. Außerdem haben wir moniert, dass fundierte Aussagen über die Wirksamkeit von OPFEP nur durch wissenschaftliche Befunde gemacht werden können, die von versierten neutralen Lernpsychologen durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang haben wir auch nachgefragt, ob diesbezüglich ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde bzw. wird. Abschließend teilt das Ministerium noch einen Seitenhieb auf die Fahrschulen aus. Es verwies darauf, dass Fahrschulen Termine „hamstern“ und diese erst zu einem Zeitpunkt wieder freigeben, an dem sie nicht mehr anders belegt werden können. Damit verknüpft ist der Hinweis des Ministeriums, auf Fahrschulen einzuwirken, damit sie mehr kollegiales Miteinander praktizieren.

Der Interessenverband Deutscher Fahrlehrer verweist auf die durch die Prüforganisationen angebotenen Möglichkeiten der Terminbelegung, die dieses Vorgehen problemlos ermöglichen. Veränderte Anmeldemodalitäten würden hier rasch Abhilfe schaffen, so der Interessenverband Deutscher Fahrlehrer. Die Bemühung der Fahrschulen um Prüftermine für ihre Kunden ist zudem eine rein freiwillige „Serviceleistung“. Wenn sich alle Prüfungskandidaten selbst bei den Prüforganisationen anmelden müssten, so hätten diese einen enormen zusätzlichen Personalbedarf, was die Wartezeiten auf Prüftermine nochmals erheblich verlängern würde.

Wir halten Sie auch in dieser Sache auf dem Laufenden und berichten darüber in unserer nächsten Ausgabe der Fahrlehrerpost.

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