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Reporter will Sonderrechte

Ein Journalist, der schwerpunktmäßig über Verkehrsunfälle auf Bundesautobahnen berichtet, kassierte wegen rechtswidriger Anfahrten zum Unfallort auf Autobahnen bereits mehrere Bußgeldbescheide. Daraufhin beantragte er bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung für die Nutzung von Dienstausfahrten und das Befahren von Seitenstreifen. Nachdem sein Antrag abgelehnt worden war, klagte er vor dem Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe. Er berief sich dabei auf das Grundgesetz Artikel 5, das die Presse- und Rundfunkfreiheit garantiert und sah sich in diesem Recht beschnitten, da er die Unfallstellen meist nur durch Ordnungswidrigkeiten erreichen könne.

Das Gericht lehnte seinen Antrag ab und verwies auf den Vorrang der Verkehrssicherheit, der Unfallbeteiligten und der Rettungskräfte.
Quelle: VG Karlsruhe,
Az. 14 K 3375/2

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