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Sehr schnell unterwegs – Mithaftung bei Unfall

Ein Pkw-Fahrer war auf der Autobahn ohne Tempolimit auf der linken Spur mit etwa 200km/h unterwegs. Ein anderer übersah den herannahenden Wagen und wechselte ebenfalls auf die linke Spur, um seinen Vordermann zu überholen, und es kam zu einer Kollision. Der Geschädigte forderte vom Spurwechsler einen vollumfänglichen Schadenersatz, den ihm das Landgericht München auch zuerkannte. Daraufhin zog der Unfallverursacher vor das Oberlandesgericht (OLG) München, das eine Mithaftung bei dem Autofahrer sah, der mit siebzig Kilometer schneller als der Richtgeschwindigkeit unterwegs gewesen war, obwohl es kein Tempolimit gab. Als Begründung führte es an, dass eine derart hohe Geschwindigkeit die Gefahr erhöhe, dass andere das Tempo des herannahenden Fahrzeugs unterschätzen. Dadurch erhöhe sich die Betriebsgefahr, weshalb eine Mithaftung von 25 Prozent gerechtfertigt sei, zumal ein Gutachten zur Einschätzung kam, dass der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h hätte vermieden werden können.

Quelle: OLG München, Az. 10 U 7382/21

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