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Arznei genommen … und dann war Führerschein weg

Ein Pkw-Fahrer, der im Rahmen einer Dauerbehandlung ärztlich verordnete Medikamente mit Amphetamin eingenommen hatte, wurde von der Polizei kontrolliert.

Nachdem der Mann drogentypische Ausfallerscheinungen zeigte, und die angeordnete Blutuntersuchung positiv war, ordnete die zuständige Behörde einen sofortigen Entzug seiner Fahrerlaubnis an. Dagegen strengte der Betroffene ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht (VG) Koblenz an.

Die Richter lehnten seinen Antrag jedoch ab. Ihre Begründung basierte auf der wissenschaftlich gestützten Auffassung, dass bereits bei einmaliger Einnahme dieser Droge die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, sofern damit drogentypische Ausfallerscheinungen verbunden sind.

Sie wiesen auch darauf hin, dass die ärztliche Verordnung keinen Einfluss auf die rechtliche Beurteilung hat.

Quelle: VG Koblenz,
Az. 4L 455/22

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