BKF-Schulungen: Frist versäumt?
Alle Fahrschulen, die BKF-Schulungen anbieten, mussten die neue staatliche Anerkennung als Aus- und Weiterbildungsstätte für Berufskraftfahrer bis spätestens 2. Dezember 2022 durch die zuständige Behörde bewilligen lassen.
Wer diese Frist versäumt hat, darf seit 3. Dezember 2022 weder Aus- noch Weiterbildung für Berufskraftfahrer anbieten, da die Übergangsfrist abgelaufen ist. Er ist gut beraten, sich umgehend mit der Behörde in Verbindung zu setzen.