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BKF-Schulungen: Frist versäumt?

Alle Fahrschulen, die BKF-Schulungen anbieten, mussten die neue staatliche Anerkennung als Aus- und Weiterbildungsstätte für Berufskraftfahrer bis spätestens 2. Dezember 2022 durch die zuständige Behörde bewilligen lassen.

Wer diese Frist versäumt hat, darf seit 3. Dezember 2022 weder Aus- noch Weiterbildung für Berufskraftfahrer anbieten, da die Übergangsfrist abgelaufen ist. Er ist gut beraten, sich umgehend mit der Behörde in Verbindung zu setzen.

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