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Das liebe Bargeld

Krisenzeiten scheint die Politik gerne zu nutzen, um unpopuläre staatliche Maßnahmen an vielen Bürgern vorbei voranzutreiben. So startete die Bundesinnenministerin Faeser eine Kampagne, in der sie sich für eine Bargeld-Obergrenze deutlich unter 10.000 Euro für Bargeldzahlungen einsetzt. Auf dem öffentlichen Gebrauchtwagenmarkt könnten dann zum Beispiel Geschäfte mit Autos, deren Verkaufswert über diesem Betrag liegt, nicht mehr vor Ort getätigt werden, um nur ein bescheidenes Beispiel anzuführen.

Bargeld ist trotz überall propagierter Kartenzahlung in Deutschland weiterhin sehr beliebt. Leider nutzen es auch viele Kriminelle zur Geldwäsche. Sie kaufen mit Einnahmen aus illegalen Geschäften beispielsweise Schmuck, Kunst oder Antiquitäten und verkaufen diese dann später wieder. Damit sieht alles legal aus, denn Bargeld-Transaktionen hinterlassen kaum Spuren. Eine Obergrenze für Barzahlungen könnte dazu beitragen, dass Geld aus kriminellen Geschäften nicht mehr so leicht in die legale Wirtschaft gelangt, so die Befürworter.

Die CSU bezieht zur Einführung einer Obergrenze erfreulicher Weise klare Gegenposition. „Die EU plant die Einführung einer Obergrenze für Bargeldzahlungen – dies lehnen wir entschieden ab. Bargeld ist geprägte Freiheit: Es ist schnell, direkt und greifbar, schützt die Privatsphäre und ist unabhängig von technischer Infrastruktur! Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen weiter die Wahlfreiheit haben, wie sie bezahlen möchten“. Dies fordert Finanzminister Albert Füracker und spricht sich damit eindeutig gegen eine Einigung der EU-Staaten auf eine europaweit verpflichtende Bargeld-Obergrenze von 10.000 Euro aus. Er gibt zu bedenken: „Die Regelungswut der EU nimmt immer absurdere Züge an – jetzt will sie auch noch vorschreiben, wie die Menschen bezahlen dürfen. Eine Bargeld-Obergrenze ist vermutlich nur der erste Schritt und damit der Einstieg in eine schleichende Abschaffung des Bargelds. Vor allem für Privatpersonen werden sich dabei künftig Schwierigkeiten ergeben, wie zum Beispiel beim sicheren Abwickeln eines privaten Gebrauchtwagenverkaufs. Es steht außer Frage: Der Staat muss zielgerichtet gegen Geldwäsche vorgehen. Die bestehenden Instrumente nach dem Geldwäschegesetz müssen entschieden durchgesetzt und die Kooperation der Ermittlungsbehörden weiter intensiviert werden. Digitales Bezahlen verhindert aber nicht zwingend oder automatisch kriminelles Handeln. Gerade die zunehmende Cyberkriminalität zeigt, wie vielfältig die Möglichkeiten für kriminelles Handeln gänzlich ohne Bargeld sind.“ Einige Politiker scheinen sich tatsächlich noch Gedanken darüber zu machen, inwiefern geplante EU-übergreifemde und nationalstaatliche Entscheidungen Bürger bedingungslos bevormunden.

Quelle: www.bayern.de

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