Ehe: Wer haftet, wenn das Konto überzogen wurde?
Ein Ehepaar führte ein gemeinschaftliches Girokonto, das auf beide Partner lautete und über das beide auch verfügungsberechtigt waren. Dies diente zur Abwicklung von Aufwendungen für Mietzahlungen, Leasingraten für das gemeinsam genutzte Auto, für getätigte Einkäufe und auch für die Kosten des Busführerscheins des Ehemannes. Nach der Trennung der beiden kündigte die Bank das Girokonto, das mittlerweile ein Minus von 8.400 Euro aufwies. Nachdem sie beim Ex-Ehemann nichts eintreiben konnte, wandte sie sich an die Klägerin, die sich jedoch weigerte, für das Defizit aufzukommen. Daraufhin zog die Bank vor das Landgericht (LG) Coburg, das der Klage stattgab. Es begründete das Urteil damit, dass die Bank einen sogenannten geduldeten Überziehungskredit gewährt habe. Da es sich um ein Gemeinschaftskonto gehandelt habe, könne die Beklagte auch zur Kasse gebeten werden.Anders würde es sich nur verhalten, wenn der Verursacher einer Kontoüberziehung in beträchtlicher Höhe dies ohne Kenntnis des andern vornimmt.
Quelle: LG Coburg,
Az. 22 O 463/06