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Interessenverband Deutscher Fahrlehrer kämpft für Verbesserungen

In den zurückliegenden Monaten wandte sich der Interessenverband Deutscher Fahrlehrer gehäuft an das Verkehrsministerium, um beispielsweise für die Fahrlehrerschaft spürbare Entlastungen zu erwirken.

Bezüglich der Terminvergabe bei der praktischen Fahrerlaubnisprüfung erhielt der Verband vom Leiter der Abteilung Straßenverkehr, Guido Zielke, den Hinweis auf erfolgte Gespräche mit den Ländern und den technischen Prüfstellen. Laut deren Aussage hätte sich – so Zielke in einem früheren Antwortschreiben – die Situation merklich entspannt. Unsere Recherchen ergaben jedoch ein völlig anderes Bild. Offensichtlich wollten die Verantwortlichen die prekäre Situation, die viele Fahrschulen deutlich belastete und häufig immer noch belastet, herunterspielen und öffentliche Diskussionen darüber vermeiden.
Als weiteres aktuelles Thema griff der Interessenverband Deutscher Fahrlehrer die Optimierung der praktischen Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP) auf und wollte Auskunft darüber, inwieweit die behaupteten Verbesserungen vor deren flächendeckenden Einführung durch wissenschaftliche Befunde abgesichert worden sind.

Hierzu verwies Herr Zielke vom BMDV „auf die als bekannt vorausgesetzten diesbezüglichen Ausführungen in der Bundesratsdrucksache 600/18 zur 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2019“.

Laut Herrn Zielke wurde die BAST zwischenzeitlich gebeten, bis zum 31.12.2024 die bis dahin erfolgten Evaluationen wissenschaftlich zu bewerten. Wie die zu bewertenden Ergebnisse zustande kommen und mit welchen Verfahren sie wissenschaftlich bewertet werden, wurde uns leider (noch) nicht mitgeteilt.

Im Antwortschreiben des Staatssekretärs im BMDV, Oliver Luksic, die Optimierung der Fahrausbildung in Deutschland betreffend, findet sich lediglich der Hinweis auf die Schriftenreihe „Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen“, in der in Heft M 330 Forschungsergebnisse veröffentlicht seien, unter dem Titel „Ausbildungs- und Evaluationskonzept zur Optimierung der Fahrschülerausbildung in Deutschland“.

In jedem Fall wird der Interessenverband Deutscher Fahrlehrer sehr kritisch beobachten, ob wissenschaftlich erhobene Befunde objektiv interpretiert werden und nicht von „eigenen Interessen“ der Urheber geleitet sind. Notfalls werden wir auch eine juristische Klärung herbeiführen.

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