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Saftige Strafe für Drängler

Dichtes Auffahren, Lichthupe oder andere Aktionen, die andere Verkehrsteilnehmer schikanieren, sind nicht nur gefährlich, sondern können im Falle einer Ahndung mit saftigen Strafen verbunden sein.

Im vorliegenden Fall war ein 31-jähriger Audi-Fahrer in einem Münchner Tunnel der Vorausfahrenden so dicht aufgefahren, dass selbst sein Kennzeichen im Rückspiegel nicht mehr lesbar war. Außerdem zeigte er ihr den Mittelfinger. Offensichtlich wollte er die vor ihm fahrende Autofahrerin veranlassen, ihre Geschwindigkeit zu erhöhen oder die Fahrspur zu wechseln. Nachdem er sie überholt hatte, bremste er die Fahrerin bis zum Stillstand herunter, wodurch es beinahe zu einem Auffahrunfall kam.

Die Betroffene und ihre Beifahrerin merkten sich sein Kennzeichen. Die Angelegenheit landete vor dem Amtsgericht München.

Nachdem der Beschuldigte beteuert hatte, dass eine Verwechslung vorliege, präsentierte die Tochter der Klägerin ein Foto, das sie kurz nach dem Vorfall an einer Ampel aufgenommen hatte. Es zeigte sowohl das beschriebene Fahrzeug als auch das Kennzeichen. Das Gericht sah daraufhin die Behauptungen des Angeklagten als widerlegt an. Er bekam wegen Nötigung und Beleidigung eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro und ein Fahrverbot für die Dauer von drei Monaten aufgebrummt.

Quelle:
Amtsgericht München,
Az. 943 Cs 412 Js 158569/21

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