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Blitzer-App im Auto genutzt

Ein bereits mehrfach wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen zur Kasse gebetener Autofahrer wurde von der Polizei angehalten, da er deutlich zu schnell durch Heidelberg fuhr und dabei bei Fahrtrichtungswechsel mehrfach das Setzen des Blinkers unterließ. In der Mittelkonsole lag das Handy seiner Beifahrerin mit geöffneter Blitzer-App. Dies war dem Pkw-Lenker bekannt. Die Beamten verhängten gegen ihn deshalb eine Geldbuße von 100 Euro.

Dagegen klagte der Betroffene vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Das Gericht befand die Strafe als rechtens und wies darauf hin, dass die Straßenverkehrsordnung nicht nur einem Fahrer die Nutzung einer App mit Blitzer-Warnungen untersagt. Es ist ebenfalls verboten, solch eine App auf dem Handy eines anderen Fahrzeuginsassen aktiv laufen zu lassen.

Quellen:
AG Heidelberg, Az. 15a OWi 570 Js 13458/22, OLG Karlsruhe, Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23)

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