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Empfehlungen des 61. Verkehrsgerichtstags in Goslar

Nun schon zum 61. Mal diskutierten im Januar 2023 Vertreter aus Behörden, Justiz, Wissenschaft und Verbänden auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar über zukünftige Entwicklungen im Bereich Straßenverkehr.

In insgesamt sechs Arbeitskreisen wurden aktuelle Themen erörtert und daraus Empfehlungen formuliert.

Im Arbeitskreis 1 ging es um die Frage, inwieweit die von modernen Fahrzeugen erhobenen Daten durch Hersteller und andere Interessenten genutzt werden dürfen, ohne das berechtigte Interesse der Betroffenen im datenschutzrechtlichen Sinne zu gefährden. Dabei wurde die Zugriffsbegehrlichkeit diverser Interessenten sichtbar. So fordert beispielsweise auch die Polizei Zugriff auf Daten, was in der Empfehlung des Arbeitskreises auch Unterstützung fand. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, die exklusive Datennutzung durch Hersteller zu beenden, Daten zum Beispiel auf unabhängigen Servern oder direkt im Auto zu speichern und zur Regelung der Datennutzung ein Konzept dazu zu erarbeiten.

Arbeitskreis 6 beschäftigte die Frage der Fahrtüchtigkeit. Dabei ging es insbesondere um die Meldepflicht von fahruntauglichen Senioren durch Ärzte. (Siehe Artikel Seite 15/16) Dies wurde in der Empfehlung dazu abgelehnt. Weitere Themenfelder umfassten die Halterhaftung, das autonome Fahren und das Fahren mit E-Scootern.

Quelle: www.goslar.de

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