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Für Senioren: EU plant Fahrtauglichkeitstests

Die Europäische Union plant, dass Führerscheine ab einem Alter von 75 nur noch fünf Jahre Gültigkeit besitzen und eine erneute Erteilung der Fahrerlaubnis vom Ergebnis eines Fahrtauglichkeitstests abhängig ist. Dagegen spricht eindeutig, dass weder das Alter von Pkw-Fahrern noch eine zu einem bestimmten Zeitpunkt festgestellte individuelle Leistungsfähigkeit allgemeingültige Aussagen zu deren Fahrtüchtigkeit zulassen. Ältere Pkw-Fahrer sollten zwar ihre Sehfähigkeit regelmäßig überprüfen lassen, ansonsten kompensieren sie in aller Regel ihre nachlassende Leistungsfähigkeit durch eine besonders defensive umsichtige und vorsichtige Fahrweise. Diese Ansicht teilt zum Beispiel auch der ADAC und sieht darin eine Diskriminierung. Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing hat sich ebenfalls gegen die Pläne der Europäischen Kommission ausgesprochen, dass Ältere ohne weiteren Anlass regelmäßig einen Tauglichkeitstest über sich ergehen lassen müssen und setzt vielmehr auf deren Eigenverantwortlichkeit. Der Interessenverband Deutscher Fahrlehrer (IDF) begrüßt ausdrücklich die ablehnende Haltung des Verkehrsministers und hofft, dass sich seine Sichtweise auch über Deutschland hinaus durchsetzt. Zumindest solange noch kein Testinstrumentarium entwickelt und erprobt ist, das die vielfältigen Bedingungsvarianten der Fahrtüchtigkeit abprüft, sondern lediglich Einzelfähigkeiten wie zum Beispiel die Reaktionsfähigkeit und einige wenige andere Aspekte für eine Entscheidungsgrundlage heranziehen, wäre die geplante Überprüfung völlig ungerecht. Etliche Defizite lassen sich durch den erwiesener Maßen angepassten Fahrstil von Senioren durchaus kompensieren. In dieser Angelegenheit ist dem IDF übrigens zu Ohren gekommen, dass Institutionen, die unter anderem auch die BASt beraten, bereits Materialien dazu erarbeitet haben, die eine Fahrtauglichkeit über Videosequenzen abprüfen sollen. Dies wäre gerade im Hinblick auf die Altersgruppe und auf die aus unserer Sicht erwiesenen negativen Auswirkungen von derartigen Clips bei der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung ein absolutes „no go“!

Zumindest soll die Umsetzung des Gesetzesvorschlags der EU, dass Senioren ab 70 alle fünf Jahre ihre Fahrtauglichkeit überprüfen lassen müssen, den Mitgliedsstaaten überlassen bleiben.

Bleibt nur zu hoffen, dass die EU diese Freiwilligkeit in den nächsten Jahren nicht in eine Verpflichtung für alle Mitgliedsstaaten umwandelt. „Wehret den Anfängen“!

Zur Verringerung der Unfallhäufigkeit dieser Altersgruppe gibt es noch eine ganze Reihe weniger sozial einschneidender Maßnahmen, von denen einige bereits in den beiden Beiträgen „Mangelnde Fahrtauglichkeit – was tun?“ und „Kompetenzerhalt durch Rückmeldefahrten“ vorgestellt werden.

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