Google in der Pflicht
Vielleicht waren Sie ja auch schon einmal betroffen, dass im Netz Unwahrheiten über Sie oder Ihren Betrieb verbreitet wurden.
Dazu gab es bereits 2014 ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass der Betroffene vom Betreiber einer Suchmaschine – wie etwa Google – verlangen kann, offensichtlich unrichtige Informationen zu löschen. Dieses Recht wurde durch ein neues Urteil vom Dezember 2022 bestätigt. Allerdings müssen Betroffene relevante und hinreichende Nachweise vorlegen, dass es sich tatsächlich um unzutreffende Informationen handelt. Auslöser war ein Antrag eines Ehepaars aus der Finanzdienstleistungsbranche, der vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe landete und von dort nach Luxemburg weitergereicht wurde.
Der EuGH betonte in seinem Urteil auch, dass für die Löschung keine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist.
Damit werden auch die Suchmaschinenbetreiber aus der Pflicht genommen, selbst nachzuprüfen, ob es sich um zutreffende oder falsche Behauptungen handelt.
Quellen:
Gerichtshof der EU,
Pressemitteilung 197/22;
EuGH Luxemburg, Az. C 460/20