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Motorrad sichergestellt

Zwei Motorradfahrer fuhren auf der Gegenfahrbahn mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit an einem Polizeifahrzeug vorbei, das sich im Einsatz befand. Die Polizisten vermuteten ein Straßenrennen, wendeten und verfolgten die beiden. An einer Ampel forderten sie beide auf, in eine Seitenstraße zu fahren und wollten eine allgemeine Verkehrskontrolle durchführen. Einer der beiden Zweiradfahrer flüchtete jedoch, konnte aber ermittelt werden. Der polizeibekannte Fahrer war wiederholt im Zusammenhang mit Straßenrennen auffällig geworden. Daher stellten die Polizisten sein Motorrad präventiv zur Gefahrenabwehr sicher.

Nachdem der Widerspruch gegen die Sicherstellung erfolglos blieb, klagte der Betroffene vor dem Verwaltungsgericht (VG) Neustadt. Seine Klage wurde jedoch abwiesen. Das Gericht betonte, dass die Sicherstellung rechtmäßig sei, zumal die Gefahr bestehe, dass das Fahrzeug erneut zu illegalen Straßenrennen eingesetzt wird.

Quelle:
VG Neustadt,
Az. 5 K 692/22.NW

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