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Stolperfalle E-Scooter

Immer mehr Städte kämpfen mit dem Abstellchaos von E-Scootern. Dies lässt sich vor allem zu Beginn von Wochenenden beobachten. Häufig behindern oder gefährden sie andere ganz massiv, etwa, wenn sie auf Gehwegen oder vor Hauseingängen einfach stehen gelassen werden. Vor allem blinde und sehbehinderte Menschen sind dadurch besonders gefährdet. Seit der Zulassung von E-Scootern 2019 habe es zahlreiche Unfälle gegeben, kritisiert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband.

Allein in Nürnberg sind ungefähr 6.000 von E-Scootern in Gebrauch. Die Stadt will endlich Ordnung in das Chaos bringen und schafft dazu etwa 290 Sammelplätze. Außerdem begrenzt sie die Anzahl dieser Gefährte. Ähnlich reagieren München und Augsburg. Nürnberg geht sogar noch einen Schritt weiter, indem sie die Anbieter verpflichtet, eine kostenpflichtige Sondernutzungsgenehmigung zu beantragen. Damit sollen auch die Sammelplätze finanziert werden. Die Verleihfirmen werden auch verpflichtet, falsch geparkte Scooter innerhalb von sechs Stunden zu entfernen.

Laut des Deutschen Städtetags können die Anbieter meist den jeweiligen Abstellort genau ermitteln und sogar die Geschwindigkeit der Fahrzeuge in Parks und Fußgängerzonen automatisch drosseln.

Auch die Politik steht bei der Lösung dieses Ärgernisses in der Pflicht. So müssen alle Länder den Städten die Möglichkeit geben, für E-Scooter im öffentlichen Raum eine Sondernutzungsgenehmigung zu verlangen. Ansonsten besteht für die Städte immer das Risiko, dass die Anbieter die Sondernutzung vor Gericht anfechten. Außerdem muss das Bundesverkehrsministerium die Straßenverkehrsordnung und die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge entsprechend anpassen.

Das Gefährdungspotenzial erstreckt sich aber auch auf die Fahrten an sich. Im Jahr 2022 ereigneten sich nach Angaben des Bundesamtes für Statistik von Januar bis November annähernd 7.800 Unfälle mit E-Scootern, bei denen Menschen verletzt wurden. Neun starben dabei sogar.

Viele Benutzer kennen auch die genauen rechtlichen Vorgaben offensichtlich nicht. So dürfen E-Scooter nur von mindestens 14 Jahre alten Personen gefahren werden, und zwar ohne eine Fahrerlaubnis vorweisen zu müssen. Benutzt werden dürfen sie vorrangig nur von einer Person und nur auf Radwegen oder bei deren Fehlen auf der Fahrbahn, keinesfalls jedoch auf Gehwegen. Außerdem gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer.
Quelle: www.br.de

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