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Unfall zwischen Fußgänger und Autofahrer

Eine über 80-Jährige mit Gehhilfe wollte bei Dunkelheit die Straße überqueren. Auf der zweiten Fahrbahnhälfte kam es jedoch zum Unfall mit einem Pkw, der sie erfasste und schwer verletzte. Daher forderte sie zunächst vor dem Landgericht (LG) und dann vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Bei Unfällen mit Autos trifft Fußgänger meist die geringere Schuld, da von motorisierten Fahrzeugen eine höhere Betriebsgefahr ausgeht.

In diesem Fall verurteilte das Gericht die Frau jedoch zu 50 Prozent Mithaftung. Zur Begründung verwiese es darauf, dass sich die Fußgängerin in der Straßenmitte hätte vergewissern müssen, dass sich von rechts kein Fahrzeug nähert. Dies habe sie jedoch nicht gemacht.

Aber auch die Autofahrerin habe zu dem Unfall beigetragen, so das OLG. Aufgrund der guten Straßenbeleuchtung an der Unfallstelle hätte sie die hell gekleidete gehbehinderte Frau mindestens 40 Meter vor dem Unfallpunkt sehen können und durch rasches Bremsen reagieren müssen. Daher treffe auch sie eine Mitschuld von 50 Prozent.

Quelle:
OLG Dresden, Az. 14 U 126/21

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