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Zulassung bald digital

Die sogenannte internetbasierte Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ wurde vom Kabinett bereits Mitte Februar beschlossen. Sofern der Bundesrat zustimmt, wird die neue Verordnung dann am 1. September 2023 in Kraft treten.

Damit bleibt vielen Bürgern der oft zeitraubende Gang zur Zulassungsbehörde erspart. Die Verordnung sieht auch vor, dass direkt nach der digitalen Zulassung mit dem Fahrzeug losgefahren werden darf. Lästiges Warten auf die Übersendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten entfällt zumindest für die ersten 10 Tage. Zwar können bereits seit dem 01. Oktober 2019 Bürgerinnen und Bürger alle Standardzulassungsvorgänge im Internet abwickeln, ab September ist es nun auch für private juristische Personen wie etwa Autohäuser möglich.

Die „i-Kfz“- Zulassung ermöglicht sowohl Neuanmeldungen, Ummeldungen und Wiederzulassung von Fahrzeugen, aber auch Sonderkennzeichen wie etwa Saison- oder Oldtimerkennzeichen können online beantragt werden und auch Adressänderungen sind so möglich. Laut Verkehrsministerium werden außerdem die Gebühren für die digitale Abwicklung der Fahrzeugzulassung im Vergleich zum Verfahren in der Behörde vor Ort deutlich kostengünstiger.

Ab wann, in welchem Umfang „i-Kfz“-Zulassungen in der betreffenden Region möglich sind und welche Voraussetzzungen dafür erfüllt sein müssen, erfahren Interessenten bei ihrer zuständigen Zulassungsstelle.

Quelle: bmdv.bund.de

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