Bezahlbarer Autoführerschein: Debatte im Bundestag enttäuschend
Am 14.März diskutierte der Deutsche Bundestag über einen bezahlbaren Autoführerschein. Bereits im Vorfeld informierte der Interessenverband Deutscher Fahrlehrer (IDF) alle Parteien über einige wesentliche Aspekte zur Thematik. Dennoch wurde bei dieser Aussprache nach Ansicht des Interessenverband Deutscher Fahrlehrer (IDF) von den mit offensichtlich sehr geringem Fachwissen ausgerüsteten Rednern aller Parteien nur „heiße Luft“ produziert. Konkrete umsetzbare Vorschläge vermissten wir. Daraufhin informierte der Verband die Bundestagsabgeordneten des Verkehrsausschusses noch vor ihrer geplanten gemeinsamen Sitzung zu diesem Thema per E-Mail über einige wesentliche Gesichtspunkte zum Thema „bezahlbarer Autoführerschein“, denn diese Forderung wird auch von uns uneingeschränkt unterstützt.
Wir gaben in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass die geplanten Änderungen der Fahrschülerausbildungsordnung, wie die Vergangenheit gezeigt hat, unweigerlich einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen, und so, statt die Kosten zu senken, den Führerscheinerwerb nochmals verteuern werden. Denn auch Fahrschulen müssen wie jeder andere Betrieb kostendeckend und letztendlich auch gewinnorientiert arbeiten. Änderungen der Fahrschülerausbildungsordnung sind nach Ansicht des IDF außerdem überflüssig, da sich die bisherigen Regelungen optimal bewährt haben. Betrachtet man allein die Unfallzahlen der 18 bis 24-jährigen, so kann man einen Rückgang von jugendlichen Verkehrstoten in diesem Alter um satte 88 Prozent verzeichnen. Zusätzlich zur geplanten Änderung der Fahrschülerausbildung listete der IDF weitere Punkte auf, wie beispielsweise einen verbindlichen Einsatz von Fahrsimulatoren, von Online-Unterricht oder von kontinuierlichen Lernkontrolle, die sich durchwegs kostensteigernd auswirken. Alles Vorhaben, die konträr zum Ziel stehen, den finanziellen Aufwand für den Fahrerlaubniserwerb zu senken. Wir unterstrichen die Hoffnung des Verbands, dass der Autoführerschein für den Endverbraucher erschwinglich bleibt und forderten den Gesetzgeber auf, auf weitere neue Regelungen, beispielsweise auf Neuanschaffungen und eine Ausweitung der Bürokratie, zu verzichten.