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EU-Parlament stimmt über Führerscheinnovelle ab

Am 28. Februar 2024 diskutierten die Abgeordneten des Europaparlaments die Führerscheinnovelle. Hier einige Ergebnisse:

Weitere verpflichtende Gesundheitschecks sind erst einmal vom Tisch. Einig waren sich die Abgeordneten, dass Führerscheine für Motorräder und Pkw mindestens 15 Jahre und für Lkw und Busse fünf Jahre gültig sein sollten.

Die von der Kommission vorgeschlagene Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Führerscheinen für ältere Personen wurde abgelehnt, um Diskriminierung zu vermeiden und deren Recht auf Freizügigkeit und Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben zu gewährleisten.
Unterstützung erhielt die Möglichkeit, dass Fahrer ihre Fahrtüchtigkeit selbst bewerten, wobei die Mitgliedstaaten entscheiden können, ob eine ärztliche Untersuchung erforderlich ist, bei der u.a. das Sehvermögen und mögliche Herz-Kreislauf-Erkrankungen der Fahrer überprüft werden.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing kritisierte übrigens wiederholt den Vorschlag der Kommission und wies darauf hin, dass staatliche Vorgaben verpflichtende Selbstauskünfte auszufüllen und ärztliche Gutachten zur Fahrtauglichkeit auszustellen mit einem enormen Bürokratieaufwand verbunden wären.

Gefordert wurde von den EU-Abgeordneten auch, dass Fahranfänger eine Probezeit von mindestens zwei Jahren absolvieren müssen, die mit bestimmten Beschränkungen belegt ist, wie z.B. strengeren Alkoholbegrenzungen während des Fahrens und strengeren Strafen für unsicheres Fahrverhalten.

Um dem Mangel an Berufskraftfahrern entgegenzuwirken, haben sich die Abgeordneten außerdem darauf geeinigt, 18-Jährigen den Erwerb eines Führerscheins für Lkw oder Busse mit bis zu 16 Fahrgästen zu ermöglichen, sofern sie im Besitz eines Befähigungsnachweises sind.

Darüber hinaus sollen auch 17-Jährige einen Pkw- oder Lkw-Führerschein machen können, wenn sie später von einem erfahrenen Fahrzeugführer begleitet werden, heißt es in dem Entwurf.

Um den EU-Binnenmarkt zu unterstützen, sprachen sich die Abgeordneten für die Einführung eines digitalen Führerscheins aus, der auf einem Mobiltelefon abrufbar und dem physischen Führerschein völlig gleichwertig sein soll. Nach den Europawahlen vom 6. bis 9. Juni wird dann vom neuen Parlament diese Gesetzesinitiative weiter vorangebracht.

Quelle:
europarl.europa.eu/news/de

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