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Müllfahrzeug kontra Pkw

Eine Autofahrerin fuhr an einem Müllabfuhrfahrzeug mit laufendem Motor vorbei, das sich auf der Gegenfahrbahn der engen Straße befand und mit gelbem Rundumlicht gesichert war. Dabei kollidierte sie mit einem leeren Müllcontainer, den ein Müllwerker hinter dem Lkw quer über die Straße schob. Sie klagte vor dem Landgericht (LG) Hannover, das ihr lediglich eine Erstattung von 50 Prozent ihres Schadens zugesprochen hat. Daraufhin ging sie in Revision vor dem OLG Celle und erreichte dort immerhin 75 Prozent Kostenerstattung. Nachdem das Gericht Revision gegen dieses Urteil zugelassen hatte, zog die Beklagte vor den Bundesgerichtshof (BGH), und forderte die Rückkehr zur 50:50-Regulierung.

Auch der BGH stellte ein beiderseitiges Verschulden des Unfalls fest. Er verwies auf die mangelnde Sorgfaltspflicht des Müllwerkers, aber auch auf die mangelnde Vorsicht der Autofahrerin, die bei einem Abstand von lediglich 50 Zentimetern zum Müllfahrzeug mit 13 km/h vorbeifuhr und deshalb nicht rechtzeitig anhalten konnte.

Die letztendliche Urteilsverkündung steht noch aus.

Quellen: LG Hannover, Az. 2 O 103/21; OLG Celle, Az. 14 U 111/22; BGH, Az. 4 ZR 77/23.

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