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Punktehandel im Web: eine Grauzone

Im Internet sind zahlreiche Anbieter zu finden, die auf die Möglichkeit hinweisen, dass Verkehrssünder ihre Punkte gegen ein entsprechendes Entgelt auf andere Personen übertragen können. Bisher stellt dieser Punktehandel eine rechtliche Grauzone dar. Durch eine derartige Verschleierungshandlung wird die Wirkung von Bußgeldbescheiden deutlich geschwächt. Dies stellt auch die Möglichkeit des Fahreignungsregisters in Frage, Wiederholungstäter mit gravierenden Verkehrsverstößen von der Teilnahme am Straßenverkehr ganz oder für eine begrenzte Zeit auszuschließen, um so die Verkehrssicherheit zu unterstützen. Dennoch gehen nach aktuell gültigem Rechtsstand diese gewerblichen Punktehändler in der Regel straffrei aus.

Daher fordert der Verkehrsgerichtstag 2024 von Goslar, die Verlängerung der Verfolgungsfrist für Ordnungswidrigkeiten von drei auf sechs Monate und eine bessere personelle Ausstattung der zuständigen Behörden, um die eigentlichen Fahrer ausfindig machen zu können.

Außerdem sollen Menschen, die derartige Angebote nutzen, mit Fahrverboten belegt und Internetangebote für den Punktehandel verboten werden.

Quelle: Deutscher
Verkehrsgerichtstag

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