Sind Privatverkäufe im Internet steuerfrei?
Ebay, Amazon und andere Plattformen werben damit, dass ihre Nutzer als Privatpersonen durch Verkäufe problemlos Geld verdienen können.
So ganz unproblematisch ist dies jedoch zumindest in steuerlicher Hinsicht nicht. Seit dem 1. Januar ist das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), das auf einer EU-Richtlinie basiert, in Kraft. Davor surften Finanzbeamte gezielt im Netz, um private Steuerbetrüger und gewerbliche Schwarzhändler ausfindig zu machen. Auf Verdacht hatten sie laut eines Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) Anspruch, von den Plattformbetreibern Auskunft über die Verkäufer zu erhalten. Bei häufigen Aktivitäten wurden die Betroffenen dann zur Steuernachzahlung verpflichtet.
Um diesem Missbrauch von vornherein vorzubeugen, wurde das PStTG erlassen. Demnach sind Internetplattformen wie z.B. Ebay gesetzlich verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern Privatverkäufer mitzuteilen, wenn diese pro Jahr und Plattform mehr als 30 Verkäufe durchgeführt und über 2.000 Euro Einnahmen hatten. Von dort wird die Information dann an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Es betrifft übrigens nicht nur Warenverkäufe, sondern auch angebotene Dienstleistungen und Vermietungen.
Wer also öfter Verkäufe tätigt, sollte sich am besten jeweils den Verkaufspreis, die Gebühren und wenn möglich den ursprünglichen Kaufpreis notieren, denn private Verkäufe müssen nur versteuert werden, wenn der Gewinn höher als 600 Euro pro Jahr ist.
Das Gesetz greift jedoch nicht, wenn die Website Produkte nur präsentiert, der Kauf aber „offline“ erfolgen muss.
Quelle: bundesfinanzministerium.de
BFH, Az. II R 15/12