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Wer haftet für Schäden durch Schlaglöcher?

Schlaglöcher auf Straßen sind nicht nur ein großes Ärgernis für Autofahrer, sondern können auch erhebliche Schäden beim Überfahren verursachen. Betroffene sind oft ratlos, wer dafür aufkommen muss. Grundsätzlich sind öffentliche Straßen vom jeweiligen Straßenbaulastträger in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.

Im Bereich der Autobahnen existieren bereits eine Reihe von Gerichtsurteilen, die i.d.R. zunächst einmal die Einhaltung damit verbundener Vorschriften prüfen und sich immer am Einzelfall orientieren. So müssen zumindest bei Schlaglöchern ab 20 Zentimeter Tiefe entsprechende Warnhinweise oder Tempolimits erfolgen. Allgemeine Hinweisschilder auf Straßenschäden oder ein Tempolimit von 120km/h schützen den Betreiber nicht vor Haftung. In der Vergangenheit gab es im Osten Deutschlands sogar ein Gerichtsurteil, das die o.g. Maßnahmen bei einer Schlaglochtiefe von 12 Zentimetern eingefordert hat.

Für Hauptstraßen gelten grundsätzlich dieselben Haftungsregelungen. Auf Nebenstraßen liegt die Verantwortung beim Nutzer, das heißt, Autofahrer können nicht damit rechnen, dass der Zustand der Fahrbahn immer gefahrlos ist und müssen mit Straßenschäden rechnen.

In jedem Fall ist es bei größeren Schäden lohnenswert, die dafür zuständige Behörde ausfindig zu machen und ggf. mit Rechtsbeistand eine Regulierung des Schadens zu fordern.

Quellen:
u.a. Oberlandesgericht Naumburg, Az. 10 U 13/12; Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Az. 7 U 6/11; Oberlandesgericht Koblenz, Az. 12 U 1255/07

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