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Gültiger Cannabis-Grenzwert

Kritische Stimmen zur Cannabis-Legalisierung per Gesetz seit 1. April 2024 monierten auch einen fehlenden Grenzwert für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr, analog zur Promillegrenze bei Alkohol. Entsprechend der Empfehlung einer Expertenkommission wurde daher für Verkehrsteilnehmer nachträglich ein relativ niedriger Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festgelegt. Das entspricht circa 0,2 Promille Alkohol. Zu beachten ist, dass nicht beide Rauschmittel gleichzeitig konsumiert werden dürfen. Motorisierte Verkehrsteilnehmer dürfen also entweder maximal 0,3 Promille oder 3,5 Nanogramm THC intus haben. Wer erstmalig mit einer höheren Dosis THC erwischt wird, dem drohen 500 Euro Bußgeld sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Ein Mischkonsum beider Drogen ist strikt verboten.

Fahranfänger unterliegen in der Probezeit, also in den ersten zwei Jahren nach dem Führerscheinerwerb bzw. bis zum Erreichen des 21. Lebensjahrs, wie beim Alkoholkonsum einem absoluten Cannabisverbot.

Quelle: www.bundestag.de

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