Autofahren schon ab 16 Jahren?
Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP wollte begleitetes Fahren ab 16 statt wie bisher mit 17 Jahren ermöglichen und hatte das Vorhaben in ihren Koalitionsvertrag geschrieben.
Allerdings lässt dies das geltende EU-Recht nicht zu, das für den Erwerb einer Fahrerlaubnis Klasse B am Mindestalter von 17 Jahren festhält.
Es lässt auch keine einseitige Anpassung des Mindestalters durch einzelne Mitgliedsstaaten zu. Selbst ein von der Ampelkoalition vorgeschlagener Modellversuch wurde abgelehnt, zumal selbst das „Begleitete Fahren“ mit 17 lediglich in Österreich und Deutschland erlaubt ist.
Interessant ist, dass die Bundesregierung das Vorhaben nach wie vor für richtig hält, obwohl dies eine überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ablehnt. Sie begründet ihren Vorschlag mit einer Zunahme der Verkehrssicherheit.
Die Unfallforschung der Versicherer beispielsweise sieht eine Absenkung der Altersgrenze aus Gründen der Verkehrssicherheit hingegen als sehr kritisch an.
Bislang ist es in Deutschland bereits möglich, im Alter von sechszehneinhalb Jahren die Ausbildung in Fahrerlaubnisklasse B zu beginnen.
Die theoretische und praktische Prüfung kann zwar vor Erreichen des 17. Lebensjahres abgelegt werden, die Fahrerlaubnis im Zusammenhang mit dem „begleiteten Fahren“ gilt jedoch erst ab 17. Diese Regelung nehmen übrigens eh nur etwa 50 Prozent der Fahranfänger in Anspruch.