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Neue Regeln für E-Scooter?

Im Jahr 2023 hat sich die Zahl der Todesopfer bei E-Scooter-Unfällen gegenüber dem Vorjahr auf 22 verdoppelt. Auch die Zahl der Unfälle mit E-Scootern ist auf über 9.000 gestiegen. Die Politik scheint auf zunehmende Konflikte zwischen Fußgängern und Verkehrsteilnehmern mit E-Scooter-Fahrern zu reagieren und plant für die Nutzung dieser elektrobetriebenen Kleinroller neue Regelungen.

Der aktuelle Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums, der mit Übergangsfristen im April 2025 in Kraft treten soll, plant, die Regeln an diejenigen für den Radverkehr möglichst anzupassen. So sollen beispielsweise Fußgängerzonen und Gehwege mit dem Zusatzschild „Radverkehr frei“ auch für E-Scooter gelten, und das, obwohl die Unfallschwerpunkte auch in der Benutzung der Gehwege liegen. Die Vorgabe, dass in den oben genannten Bereichen auf Fußgänger besonders zu achten und nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist, gilt dann selbstverständlich auch für diese Verkehrsteilnehmer.

Der Entwurf sieht ebenfalls vor, dass ab 2027 zur Verbesserung der Sicherheit E-Scooter verpflichtend mit einem Blinker ausgestattet sein müssen. Gegen die geplante gesetzliche Verordnung gibt es allerdings auch eine ganze Reihe von Kritikern, die dringend Nachbesserung fordern. So bemängelt der ADAC beispielsweise den fehlenden Opferschutz, da wegen der Maximalgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde keine Gefährdungshaftung vorliegt.

Quellen: bmdv.bund.de; adac.de

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