Neues TÜV-Gesetz: Wen es betrifft
Die geänderte Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zwingt ab Juni 2025 etwa zwei Millionen Autofahrer durch ein neues TÜV-Gesetz, die in ihrem Wohnmobil oder Wohnwagen betriebenen Gasanlagen alle zwei Jahre zusätzlich zur Hauptuntersuchung von einer Prüforganisation (z.B. TÜV oder DEKRA) kontrollieren zu lassen. Dafür fallen Gebühren zwischen 50 und 100 Euro an. Die Gnadenfrist endet am 19. Juni 2025.
Wird diese Frist um mehr als zwei Monate überschritten, so kann eine Strafe von 15 Euro verhängt werden. Ab einer Überschreitung von vier Monaten werden 25 Euro und ab acht Monaten 60 Euro fällig.
Quelle: www.buzer.de