Umsatzsteuerrecht geändert
Von dem geänderten Umsatzsteuerrrecht betroffen sind insbesondere folgende Bereiche:
Die Einführung obligatorischer elektronischer Rechnungen ab dem Jahr 2025 für Leistungen zwischen Unternehmern mit einer Übergangsregelung bis 31.12. 2026 bzw. für Unternehmen mit einem Umsatz von nicht mehr als 800.000 Euro bis 31.12. 2027. Für Rechnungen mit Kleinbeträgen bis 250 Euro gilt eine Ausnahmeregelung.
Die Erhöhung der Grenze für die Abgabe vierteljährlicher Umsatzsteuer-Voranmeldungen von bisher 1.000 Euro auf nunmehr 2.000 Euro ab dem Jahr 2025 (siehe § 18 Abs. 2 S. 3 UStG).
Die Befreiung von Kleinunternehmern von der Abgabe einer Umsatzteuer-Jahreserklärung ab dem Jahr 2025 (siehe § 18, 19 UStG); die Einhaltung der Grenzwerte für Kleinunternehmer soll künftig anhand der Einkommensteuer geprüft werden.
Quelle: Geißler Steuerberatungsgesellschaft mbH, 89364 Rettenbach