Wann kann ein Fahrverbot entfallen?
Fahrverbote haben wie jede andere Sanktion in erster Linie eine erzieherische Funktion. Liegen zwischen Tat und Urteil jedoch mehr als zwei Jahre, muss das zuständige Gericht deshalb prüfen, ob das ursprünglich angeordnete Fahrverbot überhaupt noch erforderlich ist. Wenn diese Prüfung nicht erfolgt, muss das Urteil aufgehoben werden. So geschehen in Frankfurt am Main.
In dieser Region war am 21.10.2019 ein Verkehrsteilnehmer außerhalb geschlossener Ortschaften mit 135 km/h bei erlaubten 80 km/h geblitzt worden. Es wurde eine Geldbuße in Höhe von 240,- Euro festgesetzt und ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet. Dagegen erhob der Fahrer mehrmals Einspruch. Das Urteil erging daher erst am 19.07.2022. Die Tat lag somit deutlich mehr als zwei Jahre zurück.
In der Urteilsbegründung findet sich jedoch kein Hinweis auf die vorgeschriebene Überprüfung, ob das Fahrverbot wegen des Zeitablaufs ganz zu entfallen hat, ob es zu verringern ist oder ob andere Umstände nach wie vor die Notwendigkeit der Verhängung eines Fahrverbotes erforderlich machen. Daher wurde das Urteil vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main aufgehoben.
Quelle: OLG Frankfurt, Az. 3 Ss-OWi 1316/22