E Scooter beschädigt Auto
Eine E-Scooter-Fahrerin stellte das Elektrofahrzeug auf einem Berliner Gehweg ab. Einige Stunden später fiel das Gefährt um und beschädigte ein parkendes Fahrzeug.
Der Halter des Pkw klagte daher vor dem Amtsgericht (AG) Berlin-Mitte gegen die Fahrerin des E-Scooter auf Zahlung von Schadensersatz.
Das Amtsgericht lehnte die Klage jedoch ab und verwies darauf, dass dem Kläger kein Anspruch auf Schadenersatz zustehe, da weder eine Fahrzeughalterhaftung noch eine Fahrzeugführerhaftung vorliege.
Das Umfallen des Fahrzeugs könne nicht zwangsläufig auf unsachgemäßes Abstellen zurückgeführt werden. Es komme ebenso mit hoher Wahrscheinlichkeit das fahrlässige oder vorsätzliche Umstoßen durch Dritte oder der Einfluss starker Witterungsverhältnisse in Betracht.
Das Abstellen von E-Scootern auf dem Gehweg ist rechtlich nicht zu beanstanden und stellt keinen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht dar, so das Amtsgericht. Sie müssen auch nicht so abgestellt oder gesichert werden, dass bei einem Umstoßen durch Dritte oder durch Witterungseinflüsse keine Schäden entstehen können.
Die Kosten des verlorenen Rechtsstreits musste der Autofahrer übernehmen.
Quelle: AG Berlin-Mitte,
Az. 151 C 60/22 V