Nutzungsdauer von Computern
Obwohl das Bundesfinanzministerium (BMF) den Zeitraum auf ein Jahr geschätzt hat, können Computer und zugehörige Software weiterhin über drei Jahre abgeschrieben werden. Dieser Zeitraum gilt auch für die Kosten einer Homepage, wobei das BMF darauf verweist, dass die Dauer von den Funktionen und der Ausgestaltung einer Homepage abhängt.
Quelle: Geißler Steuerberatungsgesellschaft mbH, 89364 Rettenbach