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Praktische Prüfung dauert zu lange

Am 17. September 2024 appellierten drei Fahrlehrerverbände in einem gemeinsamen Schreiben an den Bundesverkehrsminister, die aktuell vorgeschriebene Dauer der praktischen Fahrerlaubnisprüfung zu kürzen. Nachfolgend finden Sie dieses Schreiben sowie die Antwort des Bundesverkehrsministeriums darauf:

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Antwort des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 12.11.2024, wir zitieren:

„Vielen Dank für das Schreiben ihrer Verbände vom 17.9.2024 an Herrn Bundesminister Dr. Volker Wissing MDB, in dem sie eine Verkürzung der Dauer für die praktische Fahrerlaubnisprüfung fordern. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Grundlage für die Bemessung der Dauer für die Absolvierung der praktischen Fahrerlaubnisprüfung bilden die Regelungen in der Richtlinie 2006/126/EG – der sogenannten 3. EU-Führerscheinrichtlinie. Nach Anhang II Nummer 10 müssen danach Prüfungsdauer und Prüfungsstrecke so bemessen sein, dass die Fähigkeiten und Verhaltensweisen gemäß dem Abschnitt B dieses Anhangs beurteilt werden können. Die Mindestfahrzeit zur Kontrolle der Verhaltensweisen darf danach in keinem Falle weniger als 25 Minuten für die Klasse B betragen. Dies beinhaltet nicht nur die Begrüßung und den Empfang des Bewerbers, die Vorbereitung des Fahrzeugs, die für die Straßenverkehrssicherheit bedeutsame technische Überprüfung des Fahrzeugs, die speziellen Fahrmanöver und die Bekanntgabe des Ergebnisses der praktischen Prüfung.

Diese Anforderungen werden durch die nationalen Bestimmungen in der Anlage 7 Nummer 2.3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erfüllt, wonach aktuell für die Klasse B die Prüfungsdauer insgesamt 55 Minuten und die reine Fahrzeit 30 Minuten beträgt.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) wird bis zum 31.12.2024 einen Bericht vorlegen, der die Einführung der optimierten praktischen Fahrerlaubnisprüfung evaluiert. Dabei sollen die Evaluationsaktivitäten insbesondere hinsichtlich des Beitrages der modifizierten Regelungen zur Verbesserung der Fahrsicherheit von Fahranfängern und zur besseren Beurteilung und Dokumentation ihrer Fahrkompetenz in der praktischen Fahrerlaubnisprüfung betrachtet werden. Die Ergebnisse und Erkenntnisse des Evaluationsberichts der BAST bleiben zunächst abzuwarten.“

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