Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehens
Vor einigen Jahren führten mangelhafte Vertragsunterlagen von Kreditinstituten zum Widerruf von Darlehensverträgen und anschließenden zivilrechtlichen Auseinandersetzungen. Häufig endeten diese mit einer Rückabwicklung der Verträge und einer Zahlung eines sog. Nutzungsersatzes an die Darlehensnehmer.
Meist zogen die Kreditinstitute vom Nutzungsersatz Kapitalertragsteuer ab, was häufig zum Streit mit den Finanzämtern führte.
Wenn das Darlehen zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie gedient hat, erfolgte dies allerdings zu Unrecht, wie der Bundesfinanzhof (BFH) unlängst entschieden hat, denn die Entschädigung führt weder zu Einkünften aus Kapitalvermögen noch zu sonstigen Einkünften.
Bei wirtschaftlicher Betrachtung stellt die Zahlung des Kreditinstituts eine Minderung der gezahlten Zinsen dar.
Wenn das Darlehen zur Finanzierung einer vermieteten Immobilie aufgenommen wurde, hätte der Nutzungsersatz allerdings zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung geführt.
Quelle: Geißler Steuerberatungsgesellschaft mbH, 89364 Rettenbach