Teures Frankreich
Einem Mitglied des Interessenverband Deutscher Fahrlehrer flatterte im Sommer 2024 ein Bußgelbescheid aus Frankreich ins Haus. Dabei wurde der Verstoß gegen ein innerörtliches Tempolimit (50 km/h) angeführt. Der Fahrer war mit 56 km/h geblitzt worden und nach Abzug des Toleranzwertes um einen Stundenkilometer zu schnell. Bleibt nur zu hoffen, dass die Eichung des Tempomessgerätes auch zu 100 Prozent gestimmt hat.
Der „Temposünder“ wurde aufgefordert, innerhalb von 48 Tagen ab dem 24.06.2024 90 Euro zu überweisen. Falls er erst im Zeitraum zwischen dem 47. und 76. Tag zahlt, wären 135 Euro, danach 375 Euro fällig gewesen. Drastische Maßnahmen, wie wir meinen. Zurecht oder zu Unrecht sei dahingestellt.