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Überprüfung der Fahrtüchtigkeit von Senioren über 65

Aufgrund der Anfrage eines Landesministeriums zum Thema „Rückmeldefahrten“ formulierte der IDF dazu folgende Stellungnahme:

(Hinweis: Veröffentlichung des Anschreibens im Folgenden in Textform)

„Rückmeldefahrten für Verkehrsteilnehmer ab 65 Jahre

Sehr geehrter Herr …, besten Dank für Ihre Anfrage vom 06.12.2024. Gerne teilen wir Ihnen unsere Position zu oben genannter Angelegenheit mit und beantworten Ihre Fragen.

Über Vorschläge zur Überprüfung der Fahrkompetenz älterer Menschen wird in der Presse regelmäßig berichtet.

Der Interessenverband deutscher Fahrlehrer (IDF) spricht sich ausdrücklich gegen verpflichtende Rückmeldefahrten (oder wie immer man sie nennen mag) für ältere Menschen aus. Für staatliche Vorgaben gibt es diesbezüglich keinen Grund. Weder hohe Unfallzahlen noch schwere Unfälle in signifikanter Zahl sprechen für ein staatliches Eingreifen. Diese Auffassung vertreten sowohl der Bundesverkehrsminister als auch der ADAC.

Als Schlüssel für die Verkehrssicherheit muss Eigenverantwortung als oberste Priorität gesehen werden. Verpflichtende Rückmeldefahrten würden zwangsläufig einen weiteren Bürokratieaufwand nach sich ziehen, was im krassen Gegensatz zum politisch geforderten Abbau stünde.

Seit Jahren gibt es in jedem Bundesland Angebote für Fahrerlaubnis-Besitzer, ihre Fahrkompetenz testen zu lassen. Ob sie nun als Rückmeldefahrt, Fahrtest, Fahrfitnesscheck, Fahrcheck, Führerschein-TÜV oder anders bezeichnet werden, sie verfolgen stets dasselbe Ziel.

Aktuell werden Rückmeldefahrten von Fahrschulen, TÜV und Dekra angeboten. Die Nachfrage ist regional sehr unterschiedlich, in der Stadt höher als auf dem Land. Genaue Zahlen liegen uns derzeit nicht vor.

Der Nutzen solcher Angebote ist schwer einzuschätzen. Letztendlich schadet es jedoch keinem Verkehrsteilnehmer, sich bezüglich seiner Fahrtauglichkeit freiwillig einen „Spie­gel“ vors Gesicht zu halten.

Was die Rahmenbedingungen anbetrifft, so stellen wir fest, dass diese bei Fahrschulen, Dekra und TÜV ähnlich und somit zielführend sind. Aufgrund ihrer Kompetenz sind Fahrerlaubnisprüfer und Fahrlehrer in jedem Fall geeignet, solche Fahrten mit Bewerbern durchzuführen.

Dafür benötigen sie weder Konzepte eines Anbieters noch eine Einweisung, geschweige denn Weiterbildungsmaßnahmen. Dies würde den Fahrtest nur unnötig verteuern.

Um die Anzahl freiwilliger Rückmeldefahrten unabhängig vom Lebensalter zu steigern werden von Anbietern und Ministerien diverse Werbekampagnen geschaltet.

In der Hoffnung, dass wir Sie mit unseren Ausführungen unterstützten konnten, verbleiben wir mit freundlichen Grüßen, Vorsitzende.“

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