Änderungen im Bereich des Erbschaftssteuerrechts
Die Änderungen im Bereich des Erbschaft- und Schenkungssteuerrechts betreffen vorrangig:
• Die Anhebung des Erbfallkostenpauschbetrags in § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG von bisher 10.300 € auf 15.000 € mit Wirkung ab dem 6.12.2024. Höhere tatsächliche Kosten können unverändert weiterhin geltend gemacht werden.
• Die Einführung einer Regelung in § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 S. 4 ErbStG, wonach die Insolvenz einer Kapitalgesellschaft nicht mehr „automatisch“ zum Wegfall der Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen führt. Die Regelung gilt seit dem 06.12.2024 für Erwerbe, für die die Steuer ab Januar 2025 entsteht.