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MDB Christoph Schmid beim IDF in Günzburg

Am 28.Mai 2025 war der Bundestagsabgeordnete Christoph Schmid in Günzburg zu Besuch beim Interessenverband Deutscher Fahrlehrer. In betont lockerer Atmosphäre erfolgte ein breiter Austausch zu einigen aktuellen Themenbereichen aus dem Fahrschulbereich. Dabei stellte der IDF deutlich klar, dass sowohl die hohe Nichtbestehensquote bei der Fahrschulausbildung als auch die mit dem Führerscheinerwerb anfallenden Kosten keinesfalls den Fahrschulen zugeschrieben werden können. Der IDF sieht als Verantwortliche dafür in beiden Fällen primär die Administration. Seit Einführung der Videosequenzen in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung bestehen immer weniger Kandidaten diese Prüfung, und fortlaufend neue Regelungen führen unweigerlich zu einer stetigen Kostensteigerung des Fahrerlaubniserwerbs.

So wird derzeit im Rahmen von OFSA II auch an einer Neufassung der Fahrschülerausbildungsordnung gearbeitet, die den Führerscheinerwerb mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch weiter verteuern wird. Wir erläuterten MDB Schmid, dass die wissenschaftliche Grundlage für diese Neufassung zum einen die dafür entwickelten Lehrpläne und zum anderen das Ausbildungs- und Evaluationskonzept darstellen. Die Lehrpläne wurden von der Deutschen Fahrlehrerakademie e.V. (DFA) erstellt (Abb. 1, Stand März 2025), das Ausbildungs- und Evaluationskonzept erarbeiteten die in Abb. 2 (Seite 5 – Stand März 2025) genannten Personen. Der IDF verwies dabei besonders auf die enge Verflechtung zwischen der Bundesvereinigung Deutscher Fahrlehrer (BVF) und der DFA.

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Was die Erarbeitung eines Ausbildungs- und Evaluationskonzepts für die Optimierung der Fahrausbildung anbelangt, so waren damit diejenigen Personen daran beteiligt, die in der Abbildung 2 abgedruckt sind.

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Zum Abschluss des fachlichen Austauschs sagte MdB Christoph Schmid die Weitergabe dieser Informationen an seine Fraktion zu.

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